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Solarien-Verbot: Ein großer Fortschritt im Kampf gegen Hautkrebs

Mehr Schutz für Kindern und Jugendliche: Dank der Deutschen Krebshilfe

 

Von Parlamentskorrespondent Joe F. Bodenstein

 

 

„Black Boy" Michael Jackson am Anfang seiner Weltkarriere (Foto). Vom smarten Pop-Star hat sich der junge Farbige im Laufe seines Lebens durch Operationen und Haut-Bleichung zu einer Art „Latin Lover" gewandelt. Im Todesjahr war er zum Leidwesen vieler Fans durch seine Entstellungen ein eher „bedauerliches Bleichgesicht". Ebenso gefährlich ist es heute bei hellhäutigen Menschen, sich leichtfertig durch zu starke UV-Bestrahlung der Gefahr von „Schwarzem Hautkrebs" auszusetzen.

Foto: Disc-Studio

 

Berlin/Bonn (bpb) Der Kampf gegen den fürchterlichen Hautkrebs hat in Deutschland einen wichtigen Fortschritt erzielt: Der Bundestag in Berlin hat ein „Solarien-Gesetz" verabschiedet, das die Benutzung von Solarien für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bei Strafen für die Betreiber verbietet. Seit dem 1. März 2010 sorgt das "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung" dafür, dass Kinder und Jugendliche keine Solarien mehr nutzen. Zu verdanken ist diese gesetzliche Schutzmaßnahme vor allem der Deutschen Krebshilfe. Sie tritt im Sinne ihrer Gründerin Dr. Mildred Scheel seit Jahren für eine stärkere Beachtung aller Möglichkeiten ein, Krebserkrankungen unbedingt zu vermeiden.

Zum aktuellen Fall ist zu sagen: Die Deutsche Krebshilfe ist weder Sonnen feindlich noch will sie den Menschen eine Bräunung ihres Körpers missgönnen. Angesichts der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass übermäßige UV-Bestrahlung mehr als schädlich ist, muss sie im Interesse der Gesundheitsvorsorge eingreifen. So hat die Krebshilfe nach vielen Jahren auch die Politik überzeugen können, die nun im Interesse der Volksgesundheit endlich handelte.

 

Schönheitskult und Sonnenwahn

Der Schönheitskult und Sonnenwahn ist nicht nur in Deutschland und anderen EU-Ländern zu beobachten. Allen voran herrscht in den USA eine Sucht von Millionen hellhäutigen Menschen, am ganzen Körper einen braunen Teint zu haben. Das gilt nämlich als „gesundes Aussehen". Schwarze und dunkelhäutige US-Bürger dagegen vermeiden alles, was ihre Haut noch schwärzer machen könnte.

Verrückte Welt: nur im Fall des Pop-Stars Michael Jackson konnte man öffentlich verfolgen, wie sein negroides Aussehen durch Schönheitsoperationen und medizinischer Behandlung zur Bleichung der Körperhaut verändert wurde.

Nach der Verabschiedung des Solarien-Gesetzes im deutschen Parlament muss nun noch der Bundesrat (Die Länderkammer) in Berlin zustimmen. Damit ist Anfang Juli 2010 zu rechnen. Dann steht die Unterzeichnung des Gesetzes durch Bundespräsident Horst Köhler an. Sobald es im Bundesgesetzblatt verkündet ist, wird das Schutz-Gesetz gültig. Das kann spätestens im Herbst dieses Jahres sein.

 

Baden bei Sonnenschein im Meer: Mädchen und Jungen können dabei nicht genug bekommen und vergessen, dass die UV-Strahlung über dem Meer besonders intensiv sein kann.

Foto: bpb/marco

 

Gerd Nettekoven: Kinder und Jugendliche besser schützen

Die Deutsche Krebshilfe hat den verbesserten Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche in Deutschland ausdrücklich begrüßt. So würden sie wirksam vor einem erhöhten Hautkrebsrisiko geschützt. "Hautkrebs hat in Deutschland die höchste jährliche Steigerungsrate aller Krebskrankheiten", betonte Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. "Das Gesetz schafft Abhilfe: Je weniger Jugendliche der schädlichen UV-Strahlung ausgesetzt sind, desto besser wird ihre Haut geschützt."

Und das ist auch dringend nötig. Die Deutschen sind nämlich „Europameister bei der künstlichen Besonnung": Mehr als fünf Millionen Bürgerinnen und Bürger nutzen nach Erhebungen mindestens einmal im Monat ein Solarium. Die Folgen sind erschreckend: „Jährlich erkranken in Deutschland rund 140.000 Menschen neu an Hautkrebs, Tendenz steigend", beklagt Dr. Eva M. Kalbheim. Die Pressesprecherin der Deutschen Krebshilfe ist davon überzeugt: „ Mit dem Solarienverbot steigt die Chance, dass insbesondere junge Menschen langfristig vor Hautkrebs geschützt werden." Die Ärztin wies darauf hin: „Wer vor dem 35. Lebensjahr mit der Solarien-Nutzung beginnt, steigert das Risiko, später an dem gefährlichen "schwarzen Hautkrebs" zu erkranken, um bis zu 75 Prozent."

 

Drei Ferienfreunde im Swimmingpool. Sie wetteifern, wer zuerst „braun" wird. Während der Junge links im Bild ein „heller Haut"-Typ ist und weniger Chancen hat, haben sich die beiden anderen bereits „geröstet" und stehen vor einem schmerzhaften Sonnenbrand. Ihnen allen droht jedoch die Gefahr: Die Schädigung der Haut durch übermäßige UV-Bestrahlung.

Foto: bpb/marco

 

Neue Forderung: Münz-Solarien abschaffen

Die Deutsche Krebshilfe und die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e. V. (ADP) fordern darüber hinaus, dass die Bestrahlungsstärke in Sonnenstudios beschränkt wird. Außerdem müsse das Personal besser ausgebildet werden. Münz-Solarien sollten abgeschafft werden. Zu therapeutischen Zwecken dürfe UV-Strahlung nur in Kliniken oder in ärztlichen Praxen eingesetzt werden.

Ausführliche Informationen, Ratgeber und Plakate zum Thema "Schutz der Haut vor zu viel UV-Strahlung" sowie zu den Risiken der Solarien-Nutzung können bei der Deutschen Krebshilfe e. V., Postfach 1467, 53004 Bonn, unter der Telefonnummer 02 28/7 29 90-0 und im Internet unter www.krebshilfe.de kostenlos bestellt werden.

 

Als sehr wichtig bezeichnen Befürworter die Bestimmung des Gesetzes, dass die Regelungen für alle kommerziellen Betreiber von Solarien gleichermaßen gelten. Das bedeutet in der Praxis: nicht nur die Sonnenstudios sondern ebenso Fitnesscenter, Schwimmbäder und Hotels müssen künftig die Einhaltung der Altersgrenze kontrollieren. Wer bei Verstößen erwischt wird, für den gilt: Betreiber von Solarien droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro, wenn sie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren auf die Sonnenbank lassen.

 

 

© PROMETHEUS 153/2010

PROMETHEUS, Internet Bulletin - News, Politics, Art and Science. Nr. 153, March 2010