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Title: LORD OF NOERVENICH CASTLE

Variationen eines Titels vom Adel bis Gott

 

Von Consul B. John Zavrel

 

 

Altes Wappen Bodenstein, Lord of Noervenich Castle. Die Familie führt ihre Herkunft auf das Geschlecht der Pottenstein-Bodenstein zurück. Dieses verband verwandtschaftliche Beziehungen mit der ungarischen Königstochter Elisabeth, die als „Heilige des Rosenwunders" in die christliche Kirchengeschichte einging.

© Wappenamt, Marco-VG

 

 

London/Berlin (bpb) Der weltweite Begriff des "Lord" wird in vielen Zusammenhängen verwendet. Er reicht vom britischen hochrangigen Adelstitel bis zur ehrfürchtigen Bezeichnung für Gott oder als Rangtitel in Verbindung mit Kirchen- und Staatsämtern. Besonderheiten gibt es in den Ländern Irland und Schottland. In dieser Tradition führen auch die Besitzer des Schlosses Nörvenich im Landkreis Düren den Titel „Lord of Noervenich Castle" (Herr von Schloss Nörvenich).

Die Namensgebung entspricht der gesetzlichen Tradition in Irland und Schottland. Wer dort über ansehnlichen Land- und Grundbesitz wie ein Schloss verfügt, darf sich Lord (Herr) dieses Landes nennen. Bereits der Mitbesitz ist ausreichend, die Bezeichnung „Lord" im Namen zu führen. Es handelt sich dabei nicht um einen Adelstitel nach britischem Recht. Es ist vielmehr nach juristischer Auslegung in Schottland ein Edeltitel, der weltweit geführt werden darf. Er betont die Leistung der jeweiligen Land-Lord-Familie in Vergangenheit und Gegenwart für das Gemeinwohl. Der Titel ist nach adeligem Hausrecht bedingt durch den Erwerb bestimmter Grundstücke.

Der Titel „Lord of Noervenich Castle" folgt dem jeweiligen Familiennamen. Im gesellschaftlichen Sprachgebrauch ist die Kurzform üblich, wie etwa „Lord John…" Diese Ehrentitel sind von gesellschaftlicher Relevanz. Sie erinnern an die Führung der ererbten oder vom Kaiser verliehenen Adelstitel.

Ein grundlegender Wandel trat mit der Ende der Kaiserzeit ab 1919 ein. Im Deutschen Reich gab es mit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung von 11. August 1919-- keine Adelstitel mehr (Artikel 109[1]). Alle Bürger waren vor dem Gesetz gleichgestellt, Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses ausgeschlossen. In den folgenden Jahren wurden Adelstitel als Teil des Namens geführt. In der damaligen Zeit durch die politischen Umstände verarmter Adel legte die Titel ab. Er verzichtete auch auf das Privileg, sich „von" zu nennen. Adelstitel blieben jedoch in der Bundesrepublik Deutschland bis heute Bestandteil des Familiennamens (Beispiel: Otto Graf Lambsdorff und nicht Graf Otto Lambsdorff).

 

Der Begriff Lord hat verschiedene Variationen

Der Begriff Lord wird im Englischen auch in Bezug auf Gott gebraucht. "The Lord's prayer" ist das Vaterunser, "The Lord's supper" ist das heilige Abendmahl etc. Die Bezeichnung Lord ("Herr") kommt von angelsächsisch hlâford: "Brotherr, Brothüter" aus altenglisch Hlaf = Laib und weard = Hüter, Bewahrer, Wart). Der Begriff ist vor allem ein englischer Adelstitel. In der englischen Kirchensprache entspricht die Bezeichnung The Lord dem deutschsprachigen "Gott der Herr".

Das Wort „Lord" wird im XXI. Jahrhundert vorrangig assoziiert mit Großbritannien, wo Lord der allgemeine Titel des hohen Adels ist. Er wird jedoch speziell für die Anrede der Peers und der Barone gebraucht. Lediglich der Duke wird nicht mit Lord angesprochen. Auch die Söhne der Herzöge und Marquis und die ältesten Söhne der Grafen (so genannte Lords by courtesy = "aus Höflichkeit") werden entsprechend tituliert. Die mündliche Anrede lautet dann "My Lord" oder "Your Lordship".

 

 

© PROMETHEUS 111/2006

PROMETHEUS, Internet Bulletin - News, Politics, Art and Science. Nr. 111, SEPTEMBER 2006