Home | Prometheus Nr. 173 | Alexander Order


„Stiften und Vererben" für die Deutsche Krebshilfe

Hans-Peter Krämer: Zuwendungen an die Hilfsorganisation von Mildred Scheel dienen allen

Von Korrespondent Marco J. Bodenstein

 

Ein Mann, ein Wort: Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krebshilfe, Hans-Peter Krämer, hat sich den Kampf gegen den Krebs zur Lebensaufgabe gemacht. In diesem Ehrenamt hält er der Gründerin Dr. Mildred Scheel die Treue. Unser Bild zeigt Krämer mit dem Präsidenten der Deutschen Krebshilfe, Fritz Pleitgen (rechts).

Foto bpb-press

 

Berlin/Bonn (bpb) Mit Millionen-Ausgaben jedes Jahr für Wissenschaft, Forschung und praktische Hilfe im Kampf gegen den Krebs ist die von der Röntgenärztin Dr. Mildred Scheel gegründet Deutsche Krebshilfe zur größten Bürgerinitiative gegen den Krebs in Europa geworden. Großartig dabei ist, dass die Geldmittel ausschließlich von Bürgern kommen. Von Bürgern, die erkannt haben: Krebs kann jeden von uns treffen. „Auch mich und Dich." So ist es richtig und gut, Geld zu spenden. Das ist eine Vorsorge für den Fall, dass man eines Tages selbst in den Genuss von Hilfe kommt, wenn die Diagnose heißen sollte: Krebs.

Die Hilfsorganisation appelliert auf ihrer Web-Seite www.krebshilfe.de immer und immer wieder, zu spenden. Wegen der Wichtigkeit des Anliegens ist hier das Spendenkonto ausdrücklich genannt. Deutsche Krebshilfe, Kreissparkasse Köln, Konto 82 82 82, BLZ 370 502 99. Amtliche Spendenquittungen werden auf Wunsch ausgestellt.

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krebshilfe, Hans-Peter Krär, betonte im Weihnachts-Monat Dezember 2011 dass finanzielle Zuwendungen an die von der Frau des früheren Bundespräsidenten Walter Scheel gegründete gemeinnützige Einrichtung letztlich allen Menschen dienen. Dies gelte nicht nur für regelmäßige Spenden im Jahr. Vielmehr sichern auch Erbschaften, Vermächtnisse und Stiftungen die Zukunft der effektiven Arbeit der Deutschen Krebshilfe (German Cancer Aid).

 

Das „Magazin der Deutschen Krebshilfe" bringt regelmäßig aktuelle Informationen in Wort und Bild. Es kann bei der gemeinnützigen Hilfsorganisation bestellt werden. Die Schutzgebühr beträgt lediglich einen Euro. Die Ausgabe 4/2011 berichtet u.a. über das Schicksal des kleinen Timm, der erfolgreich gegen Hirntumor behandelt worden war.

„Kindern wie Tim Hoffnung auf Heilung geben, das ist das Ziel der Deutschen Krebshilfe", bekräftigt Hauptgeschäftsführer Gerd Nettekoven.

Foto: dkh/Nora Bibel

 

Info-Broschüre „Ihr letzter Wille" kostenlos bestellen

In zahlreichen Anfragen wollen Bürger wissen, wie man sein Testament korrekt verfasst und was bei diesem Komplex zu bedenken ist. In einem Artikel im „Magazin der Deutschen Krebshilfe" (Dezember 2011) weist Krämer auf das juristische Expertenteam hin, das Interessierte informiert. Ferner steht die Broschüre „Ihr letzter Wille" kostenlos zur Verfügung, wenn man nicht gleich einen Ansprechpartner in der Deutschen Krebshilfe haben möchte.

Was mögliche Erblasser bewegt, geht aus einer Leseranfrage eines Witwers hervor, der schreibt: Meine Frau ist vor 15 Jahren an Brustkrebs gestorben. Kinder hatten wir keine. Als Verwandte habe ich noch eine Schwester und deren Kinder. Diesen Familienzweig möchte ich in meinem Testament nicht bedenken. Außerdem habe ich eine Cousine, die mich versorgt. Meine Cousine hat ebenfalls keine Kinder.

„Mein Wille ist: Ich möchte meine Cousine bis zu ihrem Lebensende gut versorgt wissen, allerdings ihrer Nachkommenschaft nichts zukommen lassen. Ich möchte ein Testament verfassen, in dem als erstes meine Cousine berücksichtigt wird. Sobald diese stirbt, soll der Rest dann an die Deutsche Krebshilfe für Forschungszwecke vererbt werden", schreibt Dieter S. aus Ludwigshafen weiter.

 

Die Empfehlung der Experten

Die Experten der Deutschen Krebshilfe antworteten auf diesen Fall wie folgt: „Bei dieser Konstellation empfiehlt sich die Anordnung einer so genannten Vor- und Nacherbschaft. Das bedeutet, dass Sie Ihre Cousine als Vorerbin und die Deutsche Krebshilfe als Nacherbin einsetzen.

Wenn Sie vor Ihrer Cousine versterben, erbt Ihre Cousine dann ihr gesamtes Vermögen und kann darüber zu Lebzeiten verfügen. Was von dem Vermögen übrig bleibt geht nach dem Tod Ihrer Cousine nicht an deren Verwandten sondern an die Deutsche Krebshilfe. Ihre Cousine erbt ihr Vermögen praktisch „auf Zeit". Sie kann deshalb das von Ihnen geerbte Vermögen auch nicht weiter vererben. Sie kann es nur zu Lebzeiten ausgeben, also verkonsumieren. Wenn Ihre Cousine von dem Vermögen etwas Anderes kauft, beispielsweise eine Wohnung, setzt sich unser Nacherbenrecht an diesen Dingen fort."

 

Vorschlag für ein Testament in diesem Fall.

Die juristischen Erb-Experten gaben folgende Anregung: Sie können Ihr Testament also wie folgt formulieren:

Zu meiner alleinigen Erbin setze ich meine Cousine (hier den Namen eintragen).ein. Meine Cousine wird jedoch nur Vorerbin und zwar befreite Vorerbin.

Nacherbin ist die Deutsche Krebshilfe e.V., Buschstraße 32, 53113 Bonn. Der Nacherbfall tritt ein mit dem Tod meiner Cousine. Die Deutsche Krebshilfe ist außerdem Ersatzerbe, falls meine Cousine vor mir versterben sollte.

Alle früheren Verfügungen von Todes wegen hebe ich hiermit vorsorglich auf.

 

 

Individuelle Beratungen einholen

Die Juristen wiesen den Fragesteller noch darauf hin: Im Vorspann des Testaments geben Sie bitte noch Ihre persönlichen Daten an, sowie dass Ihre Frau verstorben ist und Sie keine Kinder haben.

Angesichts der Unterschiedlichkeit und der Vielfalt der Fälle empfiehlt die Deutsche Krebshilfe, bei ihrem Expertenteam kostenlos juristischen Rat einzuholen. Das Team wird im Jahr 2011 von dem Rechtanwalt Martin Friedrich geleitet. Ihm könne man seinen beabsichtigten „letzen Willen" anvertrauen sowie Angaben darüber machen, warum man Familienangehörig und Verwandte von einem Erbe ausschließen möchte. Der direkte Kontakt ist möglich über die E-Mail: friedrich@krebshilfe.de

 

 

Copyright 2011 PROMETHEUS

PROMETHEUS, Internet Bulletin for Art, News, Politics and Science, Nr. 173, December 2011