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Koschyk nennt tschechischenMinisterpräsidenten Zeman einen politischenGeisterfahrer

Ärger in Deutschland überAngriffe aus Prag

CDU/CSU fordert energisches Handeln derBundesregierung

 

Berlin (bpb) Die neuen kritischenÄußerungen des tschechischen MinisterpräsidentenMilos Zeman gegen Sudetendeutsche und Vertriebene hat in Deutschlandbei der CDU/CSU und den Betroffenen Entrüstung ausgelöst.Die Unionsparteien fordern von SPD-Bundeskanzler GerhardSchröder eine klare Sprache gegenüber den Tschechen. Esgeht um die Benes-Dekrete, die Vertreibung und Enteignung derSudetendeutscher ab 1945 in ihrer angestammten Heimat und um dieVersöhnung.

Der vertriebenenpolitische Sprecher derCDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk, hat in dergegenwärtigen Kontroverse Zeman als einen politischenGeisterfahrer kritisiert. Koschyk, der auch Präsident desVereins für deutsche Kulturbeziehungen im Ausland (VdA) ist,setzt sich seit Jahren für die Aussöhnung mit Polen undTschechien ein. Koschyk ist schlesischer Abstammung und einer derführenden Unionsabgeordneten im Deutschen Bundestag. Er warntdie Politiker in beiden Staaten vor radikalen Äußerungen,die einen Beitritt Polens und Tschechiens zur Europäischen Union(EU) gefährten.

 

Zur den umstrittenen Äußerungen destschechischen Ministerpräsidenten Zeman erklärte derParlamentarier Koschyk:

Die skandalösen Äußerungen destschechischen Minister-präsidenten Zeman gegenüber derisraelischen Zeitung „Haaretz" offenbaren ihn als politischenGeisterfahrer. Es ist gut und richtig, dass der spanischeAußenminister Pique diese Äußerungen namens der EUals inakzeptabel zurückgewiesen hat. Der deutscheAußenminister Joschka Fischer ist gefordert, der tschechischenSeite zu verdeutlichen, dass eine derartige Geisteshaltung destschechischen Ministerpräsidenten keine

Grundlage für eine vertrauensvolledeutsch-tschechische Regierungszusammenarbeit darstellen kann undauch den tschechischen EU-Beitrittswunsch auf das Schwerste belastet.Jetzt rächt sich auch, dass die Bundesregierung auf diekürzlichen Angriffe Zemans in dem österreichischenNachrichten-magazin „Profil" nicht bereits eindeutig Positionbezogen hat. Der tschechische Ministerpräsident scheint sichdurch die zahme Reaktion der Bundesregierung auf die damaligenÄußerungen ermutigt gefühlt haben, mit seinenunglaublichen Provokationen und Verunglimpfungenfortzufahren.

 

Bundesregierung darf zur Vereinbarkeit dertschechischen Rechtsordnung mit dem EU-Recht nicht längerschweigen

Zu der von EU-Kommissar Günter Verheugenmitgeteilten Bereitschaft der Tschechischen Republik ihrRechtsgefüge auf eine Vereinbarkeit mit dem EU-Rechtüberprüfen zu lassen, erklärt dervertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,Hartmut Koschyk MdB:

Die Bereitschaft der Tschechischen Republik, dasRechtsgefüge ihres Landes auf seine Vereinbarkeit mit dem„acquis communautaire" der Europäischen Union zuüberprüfen, zeigt, dass die tschechische Regierung denErnst der Lage begriffen hat, in die sie sich durch die inakzeptablenÄußerungen des Ministerpräsidenten Zeman und desParlamentspräsidenten Vaclav Klaus gebracht hat.

Es wird jedoch jetzt darauf ankommen, dass auchdie EU selbst genau überprüft, ob sich aus dertschechischen Rechtsordnung, zu der gegenwärtig noch dieBenes-Dekrete gehören, diskriminierende Folgewirkungen fürtschechische Staatsbürger nicht-tschechischer Nationalität,aber auch für EU-Bürger einer Europäischen Union, derdie Tschechische Republik beitreten will, ergeben.

Die Bundesregierung darf zu dieser Diskussionnicht länger schweigen. Sie kann nicht einfach weiter aufTauchstation gehen. Sie muss die von unserer Verfassung herbestehende Schutzpflicht für von möglichenDiskriminierungen durch die Fortgeltung der Benes-Dekrete betroffenedeutsche Staatsangehörige ernst nehmen, die sich in einemkünftigen EU-Mitgliedstaat Tschechien nicht als Bürger 2.Klasse fühlen dürfen. Es geht aber auch um tschechischeStaatsbürger deutscher Nationalität. Zu derenMinderheitenschutz und Nicht-Diskriminierung hat sich dieTschechische Republik im deutsch-tschechischen Nachbarschaftsvertragvon 1992 und durch ihre Mitgliedschaft im Europarat und dessenMinderheitenschutzbestimmungen sowie durch die Unterzeichnung undRatifizierung entsprechender UN-Vereinbarungen verpflichtet.

 

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Nr. 82, Spring 2002