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Koschyk nennt tschechischen Ministerpräsidenten Zeman einen politischen Geisterfahrer

Ärger in Deutschland über Angriffe aus Prag

CDU/CSU fordert energisches Handeln der Bundesregierung

 

Berlin (bpb) Die neuen kritischen Äußerungen des tschechischen Ministerpräsidenten Milos Zeman gegen Sudetendeutsche und Vertriebene hat in Deutschland bei der CDU/CSU und den Betroffenen Entrüstung ausgelöst. Die Unionsparteien fordern von SPD-Bundeskanzler Gerhard Schröder eine klare Sprache gegenüber den Tschechen. Es geht um die Benes-Dekrete, die Vertreibung und Enteignung der Sudetendeutscher ab 1945 in ihrer angestammten Heimat und um die Versöhnung.

Der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk, hat in der gegenwärtigen Kontroverse Zeman als einen politischen Geisterfahrer kritisiert. Koschyk, der auch Präsident des Vereins für deutsche Kulturbeziehungen im Ausland (VdA) ist, setzt sich seit Jahren für die Aussöhnung mit Polen und Tschechien ein. Koschyk ist schlesischer Abstammung und einer der führenden Unionsabgeordneten im Deutschen Bundestag. Er warnt die Politiker in beiden Staaten vor radikalen Äußerungen, die einen Beitritt Polens und Tschechiens zur Europäischen Union (EU) gefährten.

 

Zur den umstrittenen Äußerungen des tschechischen Ministerpräsidenten Zeman erklärte der Parlamentarier Koschyk:

Die skandalösen Äußerungen des tschechischen Minister-präsidenten Zeman gegenüber der israelischen Zeitung „Haaretz" offenbaren ihn als politischen Geisterfahrer. Es ist gut und richtig, dass der spanische Außenminister Pique diese Äußerungen namens der EU als inakzeptabel zurückgewiesen hat. Der deutsche Außenminister Joschka Fischer ist gefordert, der tschechischen Seite zu verdeutlichen, dass eine derartige Geisteshaltung des tschechischen Ministerpräsidenten keine

Grundlage für eine vertrauensvolle deutsch-tschechische Regierungszusammenarbeit darstellen kann und auch den tschechischen EU-Beitrittswunsch auf das Schwerste belastet. Jetzt rächt sich auch, dass die Bundesregierung auf die kürzlichen Angriffe Zemans in dem österreichischen Nachrichten-magazin „Profil" nicht bereits eindeutig Position bezogen hat. Der tschechische Ministerpräsident scheint sich durch die zahme Reaktion der Bundesregierung auf die damaligen Äußerungen ermutigt gefühlt haben, mit seinen unglaublichen Provokationen und Verunglimpfungen fortzufahren.

 

Bundesregierung darf zur Vereinbarkeit der tschechischen Rechtsordnung mit dem EU-Recht nicht länger schweigen

Zu der von EU-Kommissar Günter Verheugen mitgeteilten Bereitschaft der Tschechischen Republik ihr Rechtsgefüge auf eine Vereinbarkeit mit dem EU-Recht überprüfen zu lassen, erklärt der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:

Die Bereitschaft der Tschechischen Republik, das Rechtsgefüge ihres Landes auf seine Vereinbarkeit mit dem „acquis communautaire" der Europäischen Union zu überprüfen, zeigt, dass die tschechische Regierung den Ernst der Lage begriffen hat, in die sie sich durch die inakzeptablen Äußerungen des Ministerpräsidenten Zeman und des Parlamentspräsidenten Vaclav Klaus gebracht hat.

Es wird jedoch jetzt darauf ankommen, dass auch die EU selbst genau überprüft, ob sich aus der tschechischen Rechtsordnung, zu der gegenwärtig noch die Benes-Dekrete gehören, diskriminierende Folgewirkungen für tschechische Staatsbürger nicht-tschechischer Nationalität, aber auch für EU-Bürger einer Europäischen Union, der die Tschechische Republik beitreten will, ergeben.

Die Bundesregierung darf zu dieser Diskussion nicht länger schweigen. Sie kann nicht einfach weiter auf Tauchstation gehen. Sie muss die von unserer Verfassung her bestehende Schutzpflicht für von möglichen Diskriminierungen durch die Fortgeltung der Benes-Dekrete betroffene deutsche Staatsangehörige ernst nehmen, die sich in einem künftigen EU-Mitgliedstaat Tschechien nicht als Bürger 2. Klasse fühlen dürfen. Es geht aber auch um tschechische Staatsbürger deutscher Nationalität. Zu deren Minderheitenschutz und Nicht-Diskriminierung hat sich die Tschechische Republik im deutsch-tschechischen Nachbarschaftsvertrag von 1992 und durch ihre Mitgliedschaft im Europarat und dessen Minderheitenschutzbestimmungen sowie durch die Unterzeichnung und Ratifizierung entsprechender UN-Vereinbarungen verpflichtet .

 

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Nr. 82, Spring 2002