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Deutsche Krebshilfe: Stiften und Vererben

Friedrich Carl Janssen appelliert: „Ihr letzter Wille hilft uns helfen"

 

Von Joe F. Bodenstein

 

 

Ein aufrichtiger Appell des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Krebshilfe, Friedrich Carl Janssen an die Bürger: Leisten Sie bitte beim Vererben auch eine gute Tat !

Foto dkh/Marco, Bonn

 

Bonn/Berlin (bpb) Die Deutsche Krebshilfe hat sich mit einem aufrichtigen Appell an die Bürger gewandt, beim Vererben auch eine Gute Tat zu Gunsten der Bürgerorganisation gegen den Krebs zu leisten. „Ihr letzter Wille hilft uns helfen", versichert der Vorstands-Vorsitzende der Deutschen Krebshilfe, Friedrich Carl Janssen. Im „Magazin der Deutschen Krebshilfe" (Ausgabe 1/2009) informiert er u.a. über das neue Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuer-Gesetz.

Über 50 Prozent der Einnahmen der Deutschen Krebshilfe und ihrer Tochterorganisationen resultieren aus Erbschaften und Vermächtnissen, teilte die Präsidentin der Deutschen Krebshilfe, Prof. Dr. Dagmar Schipanski mit. „Diesen Menschen sind wir zu unendlich großem Dank verpflichtet. Sie beweisen durch ihre engagierte Entscheidung Solidarität und Hilfsbereitschaft noch über den Tod hinaus für unsere wichtige Gemeinschaftsaufgabe."

Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe, Gerd Nettekoven, versichert: „Die Gelder aus Erbschaften und Vermächtnissen setzt die Deutsche Krebshilfe schwerpunktmäßig für die Krebsforschung ein. Damit kommt die Organisation dem Wunsch vieler Erblasser nach, die in der Forschung eine wichtige und sinnvolle Investition sehen."

Tatsächlich tragen seit vielen Jahren Erbschaften und Vermächtnisse in einem erheblichen Maße zu den Gesamteinnahmen der einst von der Ärztin Dr. Mildred Scheel gegründeten Deutschen Krebshilfe bei. Bürgerinnen und Bürger bedenken die Organisation in ihrem Testament und setzen sie als Erbin oder Vermächtnisnehmerin ein. Diese Menschen haben über ihren Tod hinaus gedacht und ihr Augenmerk auf das Weiterleben anderer gerichtet. Ihnen gebühre aufrichtiger Dank aller!

 

Zunehmend engagieren sich auch Sportler für die Deutsche Krebshilfe. Dazu gehört die Benefiz-Aktion. „Handball Hilft" der 18 Erstliga-Vereine der Handball-Bundesliga. So konnten Andreas Rudolph (Präsident HSV Handball) und Francois-Xavier Houlet (Geschäftsführer VfL Gummersbach) einen 15.000 Euro-Scheck überreichen. Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe, Gerd Nettekoven (Bild Mitte) nahm ihn vor Ort entgegen.

Foto: mdk/Marco

 

Nachlass-Abwicklung und Ratgeber „Ihr letzter Wille".

Entsprechend der Bedeutung von Erbschaften und Vermächtnissen für die Deutsche Krebshilfe verfügt die Hilfsorganisation über ein Team qualifizierter Fachkräfte. Die sorgen mit ihrer langjährigen Erfahrung dafür, dass ein Nachlass rechtlich versiert und würdig bearbeitet und abgewickelt wird. Dabei werde auch stets die Kostenseite im Auge behalten, „da wir uns der besonderen Verantwortung gegenüber unseren Erblassern bewusst sind", erklärte Nettekoven. Darüber hinaus kümmert sich die Deutsche Krebshilfe um die Pflege des Grabes des Erblassers und achte streng darauf, dass die Auflagen in dessen Testament erfüllt werden.

Fachleute stehen Ratsuchenden zur Verfügung und geben individuelle Auskünfte.

Wer Fragen hat, kann sich beim Fachanwalt der Organisation RA Martin Friedrich, kostenlos informieren lassen. Die Anschrift ist: Deutsche Krebshilfe e. V., Buschstr. 32, in 53113 Bonn. Telefon: 02 28/7 29 90-440. E-Mail: friedrich@krebshilfe

 

In der Informationsreihe „Blaue Ratgeber" hat die Deutsche Krebshilfe die Schrift „Ihr letzter Wille" publiziert. Es wird vor allem auch Auskunft über die richtige Form eines Testamentes gegeben. Die Schrift wurde nach Angaben von Pressesprecherin Eva M. Kalbheim von Experten verfasst und wird jeweils zeitgemäß aktualisiert. Sie ist kostenlose bei der www.krebshilfe.de zu bestellen. Ferner gibt es in der Servicebox ein Informationsblatt zur aktuellen Erbschaftsteuer, das einen guten Überblick über die verschiedenen Erbschaftsteuerklassen und die Erbschaftsteuersätze vermittelt, sagte Kalbheim.

 

Das neue Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

Am 1.Januar 2009 trat in Deutschland das neue Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) in Kraft (BGBl. 2008 I, S. 3018). Es gilt für alle Erbfälle und Schenkungen, die ab diesem Datum eintreten. Im Bereich des Privatvermögens stehen Ehegatten und nahen Verwandten (zum Beispiel Kindern und Enkeln) dadurch jetzt höhere Freibeträge zu. Dafür werden aber Immobilien höher bewertet. Bei entfernten Verwandten (zum Beispiel Geschwistern, Nichten und Neffen) und übrigen Erwerbern sind zusätzlich die Steuersätze stark gestiegen.

Wenn ein Mensch stirbt und kein Testament hinterlässt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Danach erben (je nach Familienverhältnissen) der Ehepartner und die Blutsverwandten. Wer mit diesen gesetzlichen Vorschriften nicht einverstanden ist und einen Teil seines Erbes anderen Verwandten, Freunden oder einem guten Zweck zukommen lassen möchte, muss ein Testament errichten. Damit wird die Erbfolge nach eigenen Wünschen geregelt und die gesetzliche Erbfolge wird außer Kraft gesetzt. Nach offiziellen Angaben erbte der Staat allein im Jahr 2004 rund 18 Millionen Euro! Das Geld stammt aus Fällen, in denen die Nachlassgerichte keine Erben ermitteln konnten oder das Erbe ausgeschlagen wurde. (5.4.2009)

 

 

© PROMETHEUS 142/2009

PROMETHEUS, Internet Bulletin - News, Politics, Art and Science. Nr. 142, April, 2009