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Papst Wappen in Wappenrolle Schloss Nörvenich

Eintragungen in das Wappen-Archiv für alte und neue Wappen-Inhaber möglich

 

 

Das offizielle persönliche Wappen von Papst Benedikt XVI. Der aus Deutschland stammende Heilige Vater hat sich folgende Symbole für das Wappen-Schild gewählt: Mohr, Bär und Jakobsmuschel. Das Wappen ist eingetragen in der Wappenrolle Schloss Nörvenich, Deutschland.

© Foto Vatican, Rom

 

Nörvenich/Rom (bpb) Das neue Wappen von Papst Benedikt XVI. ist in die Wappenrolle von Schloss Nörvenich aufgenommen. Es hat den Patronats-Rang für alle weiteren Eintragungen während der Amtszeit des aus Deutschland stammenden Papstes, erklärte Consul B. John Zavrel, Kanzler des Alexander-Ordens Pour le Mérite für Wissenschaft und Kunst.

Schloss Nörvenich will vor allem die Wappen der Kreise Düren, Euskirchen, Erftkreis und Rhein-Sieg-Kreis erfassen, um sie in einer Publikation der Nachwelt im Gesamtüberblick zu erhalten. Zugleich können ab sofort alle übrige in Deutschland lebenden Personen ihr Familienwappen eintragen lassen.

Wer bereits ein Wappen besitzt ist eingeladen, dieses im Wappenarchiv Schloss Nörvenich registrieren zu lassen. Einzelheiten sind kostenlos zu erfahren bei info@europaeische-kultur-stiftung.org oder per Fax 030--22 48 73 14.

Zur Eintragung des Papst-Wappens in das Wappenarchiv hat der Vatikan eine genaue Beschreibung des persönlichen Wappen des Hl. Vaters zur Verfügung gestellt. Sie wird im Wappenarchiv aufbewahrt. Im Text aus Rom werden die auf dem Wappen-Schild verewigten Symbole näher beschrieben: Freisinger Mohr, Korbinians-Bär und Jakobs-Muschel.

Der Original-Text der Wappenbeschreibung steht Interessenten ur Verfügung.

 

Jeder Bürger hat das Recht auf ein eigenes Wappen

Wer Interesse daran hat, ein eigenes Wappen zu erwerben, kann sich an das Wappen-Archiv wenden.(sekretariat@europaeische-kultur-stiftung.org). Dort wird nähere Auskunft über die Prozedur und die weiteren Schritte einer Wappen-Stiftung erteilt.

Das Wappen-Archiv steht unter Schirmherrschaft des internationalen Alexander-Ordens. Übrigens: Jeder volljährige Bürger mit gutem Leumund hat das Recht auf ein eigenes Wappen. Die Wappen-Stiftung kann von Männern und Frauen vorgenommen werden. Sie orientiert sich am gesetzlichen Namensrecht.

Interessenten werden bei der Wappen-Gestaltung beraten. Dann erst ergeht der Auftrag an den Heraldiker, der das Wappen in seiner endgültigen Fassung für den Auftraggeber gestaltet.

 

 

© PROMETHEUS 130/2008

PROMETHEUS, Internet Bulletin - News, Politics, Art and Science. Nr. 130, April 2008